Kosten Psychotherapie Haberer

Kosten

Die gesetzlichen Krankenkassen und Ersatzkassen erstatten die Behandlungskosten für Heilpraktiker in der Regel nicht. Bei Privatkassen bzw. privaten Zusatzversicherungen erfolgen die Erstattungen von Behandlungskosten nur im Rahmen Ihres Versicherungsvertrages. Die Rechnung für die privaten Kostenträger wird nach den Ziffern der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) abgerechnet (mindestens der Höchstsatz). Erkundigen Sie sich am besten im Vorfeld bei Ihrer Zusatzversicherung über die Erstattungsfähigkeit.

Der Honoraranspruch des Heilpraktikers gegenüber den Patienten besteht unabhängig von jeglicher Krankenversicherungsleistung und/oder -Beihilfeleistung in voller Höhe.

Beratungsleistungen werden grundsätzlich nicht von Krankenkassen erstattet und müssen von Ihnen selbst gezahlt werden.

Bitte sagen Sie Termine, die Sie nicht wahrnehmen können, spätestens 48 Stunden vorher ab, da ansonsten die Kosten für den Ausfall in Rechnung gestellt werden müssen.